Die zahnärtliche Chirurgie in unserer Praxis umfasst alle ambulant durchführbaren chirurgischen Eingriffe. Diese werden bei uns durch einen Fachzahnarzt für orale Chirurgie (Oralchirurg) durchgeführt.
Fachzahnarzt für Oralchirurgie dürfen sich ausschließlich Zahnärzte nennen, die nach ihrer Approbation eine mindestens vierjährige Weiterbildung an einer dafür zugelassenen Ausbildungsstätte in Vollzeit erfolgreich abgeschlossen haben. Sie müssen während dieser Zeit eine vorgeschriebene Menge an unterschiedlichen Operationen nachweislich durchgeführt haben. Erst dann werden sie zur Prüfung zugelassen.
Zu dem Spektrum des Oralchirurgen gehören:
Für weitere Fragen zum Thema zahnärztliche Chirurgie wenden Sie sich bitte persönlich an uns.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!